Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen, Zeitschriften und ggf. auch Online

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift und ggf. auch Online zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Texte, Schriften und Bildunterlagen oder Anlieferungen von Anzeigen in unveränderlichen Formaten (z.B. .pdf-Format). Der Auftraggeber stellt den Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des eingereichten Auftrages gegen den Verlag erwachsen und auf einer Verletzung von Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) beruhen, soweit die Rechteverletzung nicht durch den Verlag zu verantworten ist oder er eine offensichtliche Rechtsverletzung zumindest grob fahrlässig nicht erkannt hat.

11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.

14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/ Kosten übernimmt.

18. Druckvorlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Dem Verlag schriftlich zugehende Anzeigenaufträge werden ihrer Bedeutung nach in der Gesamtauflage veröffentlicht, falls eine Anzeigenausgabe nicht ausdrücklich vermerkt ist. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder ihm unbekannten Kunden behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichung der Anzeigen von der Vorauszahlung des Insertionsbetrages abhängig zu machen.

b) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht für Fehler durch undeutliche Schrift oder wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.

c) Etwaige inhaltliche oder terminliche Änderungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes, des Termins bzw. der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens sechs Tage vor dem Streutermin, zu übermitteln. Bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Stornierungen unter 14 Tagen vor Erscheinung entstehen Stornokosten.

d) Volle Provision nur bei kompletter Auftragsabwicklung. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung (Provision) darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

e) Anzeigenabschlüsse sind – sofern nicht die Gesamtauflage belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination, soweit sie mit unterschiedlichen Preisen aufgeführt sind, gesondert zu tätigen. Ein Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht wird.

f) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweist. Das gilt sinngemäß auch für mitgeteilte Abbestellungen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben auch keinen Anspruch auf Nachlass oder Ersatz, ebenso ein Abweichen von der Satzvorlage, der Schriftart oder -größe.

g) Der Nachweis für die Veröffentlichung in der Gesamtauflage erfolgt für größere Anzeigen auf Wunsch durch Belieferung der jeweiligen Hauptausgabe.

h) Formatänderungen aus technischen Gründen vorbehalten.

i) Auf Anzeigen für Verlagserzeugnisse wird ein Kollegenrabatt von 10 v. H. gewährt, wenn die Aufträge direkt von Verlag zu Verlag abgewickelt werden.

j) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. Das gilt sinngemäß auch bei Arbeitskampfmaßnahmen.

k) Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung.

l) Anspruch auf Korrekturabzug besteht nur bei Aufgabe der Anzeigen 3 Arbeitstage (am Ort) oder 4 Arbeitstage (auswärts) vor Erscheinen. Zwei Korrekturen kostenfrei (ab dem dritten Korrekturabzug werden je 25,00 € berechnet).

m) Der Verlag behält sich vor, für Anzeigen, Kollektive, PR-Beilagen und PR-Seiten besondere Anzeigenpreise festzusetzen.

n) Ergeben sich bei Abdruck in den einzelnen Titeln unterschiedliche Anzeigengrößen, werden diese zu den anteiligen Millimeterpreisen abgerechnet.

o) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften in elektronischen Medien verbreitet als auch in Marktanalysen, z. B. Immobilienmarktauswertungen, verarbeitet werden.

p) Sofern der Abbuchungsauftrag vereinbart wurde, welcher aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, nicht durchgeführt werden konnte, so haftet der Auftraggeber für anfallende Kosten.

q) Bitte beachten Sie unsere Richtlinien für „Private Gelegenheitsanzeigen“. Durch die Übermittlung einer Anzeige oder durch die Nutzung der Internet-Seiten versichern Sie, dass es sich um eine private Gelegenheitsanzeige handelt. Für Herkunft und Inhalt von Anzeigen ist der Inserent selbst verantwortlich. Er darf damit nicht die Rechte von Dritten verletzen und keine falschen oder irreführenden Angaben machen. Als „Private Gelegenheitsanzeige“ gelten Anzeigen des persönlichen Bedarfs ohne jede Regelmäßigkeit und ohne gewerblichen Charakter. Wer Gewerbetreibender ist, wird im Wettbewerbsrecht allein dadurch bestimmt, ob die Person durch ständig wirtschaftliche Tätigkeit einen Gewinn anstrebt. Er braucht nicht Gewerbetreibender i.S.d. Gewerbeordnung sein. Eine Anzeige ist dann nicht privat, wenn Waren in einer Art in privat unüblichen Mengen angeboten werden, mehrfach geschaltete Anzeigen mit Neuwaren selber Art oder wenn Waren oder Güter angeboten werden, deren inserieren sich nicht mit einem erfolgreichen Verkauf erledigt. Ebenso wenn Dienstleistungen angeboten werden, die von Firmen erbracht werden und wenn Firmenadressen, Telefonnummern und Anschriften von Gewerbetreibenden in der Anzeige erscheinen. Im Zweifelsfalle entscheidet der Verlag.

r) Die Abrechnung erfolgt zum Preis der zum Zeitpunkt der Anzeigen-/Beilagenbuchung gültigen Preisliste.

s) Platzierungswünsche können grundsätzlich nicht zugesichert werden (ausgenommen Sonderformate mit Festplatzierung).

t) Vereinbarte Paketrabatte gelten nur bei vollständiger Abnahme aller Positionen (bei Nichterfüllung erfolgt eine Nachbelastung laut Preisliste.)

u) Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten ihren Auftrag abzulehnen, wenn er Drittanzeigen und/oder Inhalte enthält, die mit der Geschäftspolitik unseres Hauses nicht vereinbar sind.

v) Bei Stornierung von fest gebuchten Anzeigen und Beilagen fallen folgende kosten an:

bis 14 Tage vor Erscheinung: Kostenfrei

bis 7 Tage vor Erscheinung: 50% des Auftragswerts

bis 3 Tage vor Erscheinung 75% des Auftragswerts

unter 3 Werktagen vor Erscheinung: 100% des Auftragswerts

w) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der durch eine Verbrauchschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).